Dienstleistung
Wirtschaftsprüfung
Ein geprüfter Jahresabschluss zeigt Aktionären, Gesellschaftern, Verwaltungsräte oder weiteren Stakeholder, dass die Buchhaltung den gesetzlichen Vorgaben und Statuten entsprechen. Die Wirtschaftsprüfung umfasst die Prüfung von Jahresabschlüssen, Konzernrechnungen oder von besonderen Geschäftsvorgängen gemäss den massgebenden Vorgaben und Richtlinien. Dabei arbeiten wir unabhängig und dokumentieren die Ergebnisse nachvollziehbar.
Wirtschaftsprüfung und Revision für Unternehmen
Eine unabhängige Prüfung stellt sicher, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorgaben entspricht und schafft Vertrauen bei Gesellschaftern, Verwaltungsräten und weiteren Anspruchsgruppen.
Wir führen gesetzliche Revisionen sowie ausgewählte Spezial- und Konzernprüfungen durch. Je nach Auftrag sind auch Durchsichten oder vereinbarte Prüfungshandlungen möglich.
Zu Beginn klären wir, welche Prüfung erforderlich ist und wie der Ablauf organisiert wird.
Unsere Leistungen in der Wirtschaftsprüfung
- Durchsicht von Abschlüssen (Review)
- Vereinbarte Prüfungshandlungen
- Abschlussprüfungen als gesetzliche Revisionsstelle
- Prüfung von Konzernrechnungen
- Gesetzliche Spezialprüfungen bei Gründungen
- Gesetzliche Spezialprüfungen bei Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen
- Gesetzliche Spezialprüfungen bei Fusionen und Spaltungen
- Gesetzliche Spezialprüfungen bei Liquidationen
- Due-Diligence-Prüfungen
Warum Petruzzi GmbH?
Persönliche Beratung
Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen und stehen Ihnen als fester Ansprechpartner zur Seite.
Langjährige Erfahrung
Seit rund 30 Jahren begleiten wir Privatpersonen und Unternehmen im Glarnerland und in der Zürichsee-Region.
Individuelle Lösungen
Jede Situation ist einzigartig. Wir entwickeln Lösungen, die zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passen.
Geprüfte Qualität
Unsere Revisionsarbeit wird jährlich geprüft. Die RAB erneuert unsere Zulassung als Revisionsunternehmen alle fünf Jahre.
Wirtschaftsprüfung – alle Antworten auf Ihre Fragen
Was ist der Unterschied zwischen eingeschränkter und ordentlicher Revision?
Die eingeschränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen. Die ordentliche Revision ist umfangreicher und unterliegt zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen. Welche Revisionsart erforderlich ist, hängt insbesondere von der Grösse und der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens ab.
Ist meine GmbH oder AG revisionspflichtig?
Eine GmbH oder AG unterliegt grundsätzlich der Revisionspflicht. Überschreitet sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei gesetzlichen Schwellenwerte von 20 Millionen Franken Bilanzsumme, 40 Millionen Franken Umsatz und 250 Vollzeitstellen, ist eine ordentliche Revision erforderlich. Andernfalls erfolgt grundsätzlich eine eingeschränkte Revision. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Unternehmen auf die Revision verzichten.
Was bedeutet Opting-out?
Als Opting-out wird der vollständige Verzicht auf eine eingeschränkte Revision bezeichnet. Dies ist möglich, wenn das Unternehmen im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen hat und sämtliche Gesellschafter zustimmen. Ob ein Opting-out zulässig und für das Unternehmen zweckmässig ist, sollte anhand der konkreten Situation geprüft werden.
Wie lange dauert eine Revision?
Die Dauer hängt von der Revisionsart, der Grösse des Unternehmens und der Komplexität der Geschäftsvorgänge ab. Auch die Vollständigkeit der bereitgestellten Unterlagen beeinflusst den Zeitaufwand. Den Ablauf und die benötigten Termine stimmen wir vor Beginn der Revision mit Ihnen ab.
Was kostet eine eingeschränkte Revision?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität der Jahresrechnung sowie nach dem erforderlichen Prüfungsaufwand. Auch die Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen wirken sich auf den Aufwand aus. Sobald wir die Ausgangslage Ihres Unternehmens kennen, können wir die voraussichtlichen Kosten einschätzen.
Welche Unterlagen benötigt die Revisionsstelle?
Welche Dokumente benötigt werden, hängt von der Revisionsart und den Verhältnissen des Unternehmens ab. Dazu können die Jahresrechnung, die Finanzbuchhaltung, Kontenabstimmungen, Verträge, Protokolle und weitere Nachweise gehören. Vor Beginn der Prüfung informieren wir Sie darüber, welche Unterlagen bereitzustellen sind.
Benötigen Sie eine Wirtschaftsprüfung oder Revision?
Möchten Sie eine Revisionsstelle bestimmen oder benötigen Sie eine Prüfung für einen besonderen Geschäftsvorgang? Kontaktieren Sie uns. Wir klären die Ausgangslage und informieren Sie darüber, welche Prüfungsleistungen wir übernehmen können.